Planen Sie erfolgreich eine Kur – Ihrer Gesundheit zu Liebe
Ein Kuraufenthalt ist immer ein Gewinn für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. So bereiten Sie diese Erholungszeit erfolgreich vor:
Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen Sozialgesetzgebung nicht verwendet wird. Die Rehabilitationsträger, z.B. die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, unterscheiden in ihrem Leistungsangebot nach:
Ambulante, teilstationäre und stationäre Vorsorgemaßnahmen („Kur“) in anerkannten Kurorten – können im Abstand von 3 Jahren beantragt werden.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen – können im Abstand von 4 Jahren beantragt werden.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
– krankheitsbezogene Rehabilitationsmaßnahme in der Regel bis ca. 14 Tage nach Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP
Der Arzt
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt) ist immer der erste Ansprechpartner, wenn es um die Empfehlung einer Kur geht. Gemeinsam mit dem Arzt beraten Sie geeignete Therapiekonzepte. Er begründet medizinisch aus seiner Sicht den Antrag auf eine Kur. Vor allem nach der Kur sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, wie Sie in Ihrer Region das in der Kur erlernte Gesundheits-Förderungs-Programm weiter praktizieren können.
Die Krankenkasse
Behilflich bei Ihrer Antragstellung ist immer Ihre Krankenkasse. Dort werden Sie umfassend beraten und erhalten die notwendigen Antragsunterlagen. Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherer, Beihilfe u.a.) bewilligt werden kann, ist grundsätzlich eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme, z.B. durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse angezeigt.
Nach Vorlage des Ergebnisses der Begutachtung entscheidet der zuständige Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger u.a.) über Ihren Kurantrag. Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit bei diesem Rehabilitationsträger in Widerspruch zu gehen.
Die Finanzierung
Die Finanzierung bei bewilligten Vorsorge- und Rehabilitationsträgern umfasst Kosten für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten. Hierbei sind die gesetzlich verbrieften Bestimmungen des jeweilig zuständigen Rehabilitationsträgers (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger u.a.) bindend.
Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, Ihren Antrag entgegenzunehmen, seine Zuständigkeit zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen diesen Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten.